Trauerfeier

Der Tod braucht Zeit. Abschiednehmen braucht Zeit. Eine kirchliche Trauerfeier kann eine gute Möglichkeit sein, von einem lieben Menschen in einer würdigen Feier Abschied zu nehmen. Das gemeinsame Gebet, die Lieder und die biblischen Texte reden und singen von unserer christlichen Hoffnung, die über den Tod hinausweist. Das Vertrauen, dass die Verstorbenen in Gottes Hand geborgen sind, entfaltet eine tröstende Kraft. Und auch die seelsorgliche Begleitung durch unsere Pastorinnen und Pastoren kann in der Zeit der Trauer helfen, die eigenen Gedanken und Gefühle zu ordnen und wieder Struktur für das Leben zu finden.

 

Wie gehe ich vor, wenn ein lieber Angehöriger gestorben ist?

Wenn der Arzt oder die Ärztin den Tod Ihres Angehörigen medizinisch festgestellt hat, dann gilt es, ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Versorgung des/der Verstorbenen zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen führt Sie einfühlsam und fachkundig durch die nötigen Schritte, die zu gehen sind. Die Bestattungsunternehmen nehmen für Sie auch gerne Kontakt zu einer Pastorin oder einem Pastor auf, wenn Sie es wünschen. Sie können sich aber natürlich auch selbst mit einer Pastorin oder einem Pastor Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten der Pastorinnen und Pastoren unserer Gemeinde finden Sie hier.

 

Welche Pastorin und welcher Pastor ist für mich zuständig?

Wir haben in unserer Gemeinde sogenannte "Seelsorgebezirke". Diese Bezirke helfen den Pastorinnen und Pastoren, ihre Aufgabenbereiche miteinander zu koordinieren und sich abzusprechen. Der Pastor in dessen Bezirk der Verstorbene gewohnt hat, ist zunächst zuständig für Sie, sofern Sie keinen anderen Wunsch haben. Die Bestattungsunternehmen werden Ihnen sagen, welcher Pastor oder welche Pastorin für Sie zuständig ist. Grundsätzlich haben wir in unserer Gemeinde aber freie Pastorenwahl. Das heißt: Sie können sich für die seelsorgliche Begleitung und für die Trauerfeier unabhängig vom Bezirk an den Pastor oder die Pastorin Ihres Vertrauens wenden.

 

Haben nur Kirchenmitglieder das Recht auf eine kirchliche Trauerfeier?

Uns liegt daran, den Menschen, die eine kirchliche Trauerfeier für ihren Angehörigen wünschen, dies auch zu ermöglichen. Natürlich haben wir es dabei vor allem mit Menschen zu tun, die Mitglied unserer Kirche sind. Aber wenn zum Beispiel die hinterbliebene Ehefrau Mitglied unserer Gemeinde, aber der verstorbene Ehemann früher einmal aus der Kirche ausgetreten ist, dann spricht aus unserer Sicht nichts gegen eine kirchliche Trauerfeier. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie am besten direkt einen Pastor oder eine Pastorin Ihres Vertrauens an.

 

Was kostet eine kirchliche Trauerfeier?

Für die kirchliche Trauerfeier müssen Sie nichts bezahlen. Die Kosten für die Nutzung der Kapelle, für den Musiker, den Küster und die Pastoren werden durch die Kirchensteuer von allen Kirchenmitgliedern gemeinsam getragen. Nur für besondere Wünsche können zusätzliche Kosten entstehen, wie zum Beispiel für zusätzlich engagierte Musikerinnen und Musiker. Was natürlich nicht von der Kirchensteuer abgedeckt ist, das sind die Kosten für die Leistungen des Bestatters und die Bestattungsgebühren der Friedhöfe. 

 

Wo kann ich mich vor einem aktuellen Trauerfall schon mal informieren?

Da einem in einer aktuellen Trauersituation unendlich vieles durch den Kopf geht und das Herz voll ist mit verschiedensten Gefühlen, empfehlen wir es sehr, dass man einige Dinge für den Trauerfall schon vorher für sich geklärt hat - und das auch mit den nächsten Angehörigen bespricht. Dazu gehört die Auswahl eines Bestattungsunternehmens, mit dem Sie im Trauerfall gerne zusammenarbeiten möchten, die Wahl einer Bestattungsform (Sargbestattung, Urnenbestattung, Seebestattung) und eines Friedhofs. Einige Menschen schreiben zum Beispiel auch schon bestimmte Lieder oder Musiktitel auf, die bei ihrer Trauerfeier erklingen sollen. Und natürlich gibt es die Möglichkeit, mit den Bestattungsunternehmen und auch mit dem Friedhof Vorsorgeverträge abzuschließen.

Vereinbaren Sie für diese Fragen gerne einen Termin mit unserer Friedhofsverwaltung, mit einem Bestattungsunternehmen und mit einer Pastorin oder einem Pastor unserer Gemeinde.

Kontakt Kirchenbüro

Kirchenbüro
Anja Meißel und Gunda Kobs
Norderdomstraße 4
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Tel.: (04621) 98 98 57

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Kontakt Friedhöfe

Friedhofsverwaltung
Gesa Jäger-Volk
Husumer Straße 10
24837 Schleswig
Tel.: (04621) 2 28 55

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